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Unseren Verkaufs- und Liefergeschäften liegen die folgenden Bedingungen zugrunde. Diese gelten auch für alle Folgegeschäfte, auch dann, wenn bei einem Abschluss nicht nochmals auf die Geltung der vorliegenden Bedingungen hingewiesen wird. Die Bedingungen gelten auch, wenn neben der Lieferung der Einbau im Einzelfall Gegenstand der Vereinbarung ist.
Für Käufer und Besteller wird nachfolgend einheitlich die Bezeichnung „Käufer“ verwendet. Für die Firma glatthaar- technology gmbh & co.kgwird einheitliche die Bezeichnung „Käufer“ verwendet.
Proben und Musterstücke sind unverbindlich und zeigen nur allgemein das Aussehen des Werkstücks. Muster und Proben können niemals alle möglichen Unterschiede in Farbe, Zeichnung und Gefüge in sich vereinigen. Für die vorkommenden Unterschiede im Aussehen infolge natürlicher Eigenschaften der verwendeten Materialen wird keine Haftung übernommen. Derartige Abweichungen sind vertragsgemäß. Der Auftraggeber hat mit Wechselfällen hinsichtlich der in den Beton eingelassenen Natursteine zu rechnen, da sich diese witterungsbedingt gelegentlich ablösen können. Dies berechtigt den Käufer nicht zur Geltendmachung von Mängelrechten.
Stand: 07-2014 / JF / GT-hn